Mit dem schweren Oldtimer in die Schweiz: So klappt es mautfrei per Via-App!
Die Rechtslage: Wann ist ein Oldtimer „befreit“?
Wer mit einem historischen Fahrzeug über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht – sei es ein umgebauter Expeditions-Lkw, ein klassisches Wohnmobil oder ein historisches Nutzfahrzeug – in die Schweiz reist, steht schnell vor der Frage: Wie läuft das eigentlich mit der Schwerverkehrsabgabe?
Die gute Nachricht vorweg: Veteranenfahrzeuge können von der Pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA) befreit werden! Seit Einführung des digitalen Via-Portals des Schweizer Zolls (BAZG) ist das Prozedere sogar komplett digital und unkompliziert von unterwegs aus erledigbar. Doch es gibt ein paar wichtige Spielregeln, die man kennen muss, damit es bei einer Kontrolle kein böses Erwachen gibt.
Die gesetzliche Grundlage bildet die Schweizer Schwerverkehrsabgabeverordnung (Art. 2 Abs. 1 Bst. j SVAV). Demnach sind Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind, von der Abgabe befreit.
Für uns deutsche Fahrzeughalter bedeutet das: Ein offiziell zugeteiltes H-Kennzeichen ist die wichtigste Eintrittskarte. Aber Achtung: Die Schweizer Behörden prüfen im Zweifel nach eigenen Kriterien. Laut den massgeblichen Verwaltungsvorschriften (BAZG-Richtlinie 15-02 zur Schwerverkehrsabgabe, Ziff. 2.2.6) müssen für die Befreiung folgende Bedingungen kumulativ (also alle gleichzeitig) erfüllt sein:
- Mindestalter: Die erste Inverkehrsetzung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen.
- Originalität: Das Fahrzeug muss der ursprünglichen Ausführung entsprechen und sich in einem optisch wie technisch einwandfreien Zustand befinden.
- Strikte private Nutzung: Es dürfen absolut keine gewerblichen Transporte durchgeführt werden.
- Geringe Fahrleistung: Das Fahrzeug darf nicht regelmässig in Betrieb stehen (Richtwert der ASTRA-Weisungen: maximal 3’000 km oder 60 Betriebsstunden pro Jahr).
Das digitale 0-Franken-Ticket über die Via-App
Früher musste man an der Grenze mühsam ein Papierformular (Formular 56.96) ausfüllen. Heute läuft das komplett digital: In der Via-App des BAZG gibt es eine eigene Rubrik für befreite Fahrzeuge. Dort trägt man seine Fahrzeugdaten sowie das Kennzeichen ein und wählt als Begründung „Veteranenfahrzeug, das im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet ist“.
Das System generiert daraufhin ein PSVA-Ticket über 0.00 CHF.
Der grosse Vorteil für die Praxis:
Sie müssen für die Registrierung nicht mehr persönlich bei einem Zollbeamten vorsprechen. Das ist ideal, wenn Sie über kleinere, unbesetzte Grenzübergänge einreisen wollen. Ihr Kennzeichen ist im zentralen System des Zolls als „befreit“ hinterlegt. Kamerasysteme an den Hauptachsen oder mobile Kontrollen scannen das Nummernschild und sehen sofort, dass ein gültiges Freiticket vorliegt.
Wichtig für die Windschutzscheibe: Da Ihr Fahrzeug über 3,5 Tonnen wiegt, fällt es unter das Schwerverkehrsrecht. Sie benötigen für die Schweizer Autobahnen keine zusätzliche 40-Franken-Vignette – das Aufkleben ist bei Fahrzeugen dieser Gewichtsklasse sogar unzulässig!
Wichtiger Ratschlag: Eigenverantwortung und „Guter Glaube“
Auch wenn die Technik begeistert, gibt es einen rechtlichen Haken, den jeder Oldtimer-Fahrer kennen sollte: Das Lösen des 0.00-CHF-Tickets in der Via-App ist keine behördliche Genehmigung oder Prüfung!
Es handelt sich um eine reine Selbstdeklaration. Das BAZG vertraut blind auf Ihre Eingabe. Werden Sie nun im Landesinneren von einer mobilen Patrouille des Zolls oder der Kantonspolizei kontrolliert, schauen sich die Beamten das Fahrzeug genauer an.
Sollte der Beamte monieren, dass das Fahrzeug nicht den Schweizer Vorschriften entspricht – etwa weil extreme, nicht zeitgenössische Umbauten vorgenommen wurden oder doch Güter transportiert werden –, schützt der „gute Glaube“ (nach dem Motto: „Die App hat mir das Ticket aber ausgestellt“) leider nicht vor Strafe.
Die Konsequenzen bei einer Fehlbeurteilung:
- Die Befreiung wird rückwirkend für ungültig erklärt und die PSVA muss nachgezahlt werden.
- Es wird ein Verwaltungsstrafverfahren wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Umgehung der Abgabe eingeleitet, was eine spürbare Busse (Geldstrafe) nach sich zieht.
Mein Fazit für eure Reise:
Wer ein gepflegtes, historisches Wohnmobil oder einen klassischen Camper mit regulärem deutschen H-Kennzeichen rein privat bewegt, hat nichts zu befürchten. Die deutschen Richtlinien für das H-Kennzeichen (§ 23 StVZO) sind streng genug, sodass der Schweizer Zoll diese im Regelfall voll anerkennt.
Löst das Ticket einfach vor der Grenzüberquerung in der App, macht euch zur Sicherheit einen Screenshot des Belegs aufs Handy und genießt die Fahrt durch die Schweizer Bergwelt!
Gute und sichere Fahrt!



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