Oftmals wird in Foren darüber gerätsel: Muss man für Fahrzeuge (Wohnmobile) mit über 3,5 t, die ein H-Kenneichen haben, in der Schweiz ein die Schwerverkehrsabgabe entrichten?

Wir haben uns mal schlau gemacht und dazu folgendes gefunden:

Schwerverkehrsabgabe für Veteranenfshzeuge Schweiz 

Abgaben ausländische Fahrzeuge In der Schweiz gibt es für Fahrzeuge > 3.5t eine Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Veteranenfahrzeuge Ausländische Fahrzeuge mit Veteraneneintrag in den Papieren (H-Kennzeichen oder „rote Nummer“) fahren MAUTFREI in/durch die Schweiz. 

Formular Mautbefreiung für Veteranenfahrzeuge Formular 56.96 (Muster mitnehmen, muss am Zoll jedes Mal neu ausgestellt werden)   

Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) für ausländische Fahrzeuge Wohnmobile über 3.5t können Pauschal besteuert werden – Diese wird mit dem Formular 15.91 oder der App Via entrichtet  

Gefunden auf: https://www.portanet.ch/6DM/gesetze-und-vorschriften.html

Was sind Veteranenfahrzeuge?

3.2 Veteranenfahrzeuge

Veteranenfahrzeuge sind Zeitzeugen. Die Halter betreiben für deren Erhaltung einen beträchtlichen Aufwand. Sie werden in der Regel nur noch zu besonderen Anlässen oder zur Verhinderung von Standschäden im Strassenverkehr eingesetzt. In der Schweiz wird der Veteranenstatus erteilt, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  •   die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mindestens 30 Jahren;
  •   die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen und die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich ca. 2’000 bis 3’000 km beschränkt;
  •   sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Umbauten müssen ebenfalls aus der Epoche des Fahrzeugs stammen;
  •   die Fahrzeuge müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand, sowie überdurchschnittlich gut gepflegt und unterhalten sein;
  •   sie dürfen nur für private Zwecke und ohne Entgelt verwendet werden.

Im Ausland gelten zwar ähnliche aber nicht die gleichen Bestimmungen wie in der Schweiz.

Ausländische Fahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als Veteranenfahrzeug, Oldtimer usw. bezeichnet sind, werden nur dann von der Schwerverkehrsabgabe befreit, wenn sie die oben aufgeführten schweizerischen Voraussetzungen kumulativ erfüllen.


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